Die häufigsten Fragen
Alles, was man wissen sollte
Bäume fällen ist mehr als nur "Säge an – Baum fällt". Von Genehmigungen über den besten Zeitpunkt bis hin zur sicheren Durchführung gibt es einiges zu beachten. Damit Sie schnell Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Baumfällung finden, haben wir hier die häufigsten Themen für Sie zusammengefasst. Ob Sie wissen möchten, ob eine Fällung überhaupt erlaubt ist,
welche Fristen gelten oder wie der Ablauf vor Ort aussieht – wir bringen Licht ins Blätterdickicht. Fehlt Ihre Frage? Dann melden Sie sich gerne direkt bei uns – wir helfen jederzeit weiter.
Laut Bundesnaturschutzgesetz §39 ist der Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 30. September grundsätzlich für Baumfällungen untersagt. Dies betrifft vor allem alle öffentlichen Bereiche wie Parks und Straßenbegleitgrün. Ausnahmen bestehen unter anderem in gärtnerisch genutzten Flächen (häuslicher Garten), zur Herstellung der Verkehrssicherheit (z.B. nach Sturmschäden) oder auch bei Fällungen zu Bauzwecken sowie behördlich angeordneten Maßnahmen.
In einigen Städten und Kommunen gibt es eine Baumschutzsatzung (z.B. Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg, Bad Schönborn, Pforzheim etc.). Hier muss das Vorhaben einer Fällung angemeldet werden. Auf jeden Fall empfiehlt sich die Nachfrage bei der örtlichen Gemeinde. In den meisten Fällen können wir Ihnen hierzu auch Auskunft geben.
Die Kosten, die durch das Fällen eines oder mehrerer Bäume entstehen, sind von diversen Faktoren wie Größe, Umgebung, Verbleib des Stammholzes etc. abhängig. Gerne erstellen wir für Sie ein unverbindliches Angebot!
Auch der Zeitaufwand ist von zahlreichen Einflussfaktoren abhängig. Zusammen mit Ihrem unverbindlichen Angebot erhalten Sie von uns auch eine Einschätzung über die Dauer der Fällarbeiten.
In der Regel können Fällarbeiten für private Grundstückbesitzer in einem Umkreis von 50 km um unseren Firmensitz in Karlsdorf-Neuthard wirtschaftlich durchgeführt werden.